Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahmevereinbarung

Teilnahmevereinbarung geltend für Veranstaltungen, Lehrgänge, Kurse und Ausbildungen der Natur und Wildnisschule Auenland, Unterechingerstraße 39, 5113 St. Georgen, Österreich

Die Anmeldung für unsere Kurse erfolgt entweder über das Online-Formular oder auf schriftlichem Weg. Hierfür kannst du ein entsprechendes Anmelde-Dokument bei uns anfordern.

Teilnahmevereinbarung

Verein Natur- und Wildnisschule Auenland

Unterechingerstraße 39

A-5113 St. Georgen

ZVR: 922237002

Deine Anmeldung

Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden  (meist Teilnehmer oder Eltern) aus, sobald er das Feld „Jetzt Anmelden“ angeklickt hat. Erst mit der Ausstellung einer Rechnung  für die Veranstaltung durch den Verein (Natur und Wildnisschule Auenland) an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Natur und Wildnisschule Auenland zustande. Die Anmeldung für Kurse, Workshops, und andere Veranstaltungen die auf dieser Homepage angeboten werden, erfolgt primär über die Vereinshomepage. Eine Anmeldung per Email oder Telefon ist im Einzelfall auch möglich.

Der Verein behält sich das Recht vor nicht fristgerecht bezahlte Buchungen zu Stornieren. Das ist nötig, damit die Plätze wieder Frei werden für andere Teilnehmer die gerne zu unseren Veranstaltungen kommen würden.

Jeder/-s Mitglied bzw. Teilnehmer ist dazu verpflichtet, bei Veranstaltungsstart den Teilnahmebogen auszufüllen.

Der Verein behält sich das Recht vor, Anmeldung bzw. Teilnahmen, ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Veranstaltungskosten & Beitrag

Veranstaltungsbeiträge sind binnen 14 Tagen nach erhalt der Rechnung zu bezahlen.

Überweisungen auf das Vereinskonto:

 

Inhaber:                          Verein Natur- und Wildnisschule Auenland

IBAN:                                 AT39 2040 4000 4153 4173

BIC:                                   SBGSAT2SXXX

Verwendungszweck:   Rechnungsnummer

Um unser Angebot auszuweiten, freuen wir uns auch über finanzielle Unterstützung! Hierbei bitte ebenfalls Name und „Vereinsförderung“ bei Verwendungszweck angeben.

Rücktrittsrecht und Stornierung der Veranstaltung

Rücktritt/Widerruf

Das Rücktrittsrecht kann nach § 11 Abs 1 FAGG innerhalb von 14 Kalendertagen ausgeübt werden. Wenn du bei uns eine Veranstaltung, einen Lehrgang oder eine Ausbildung buchst gehst du einen Vertrag ein. Du hast das Recht diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Um dein Widerrufsrecht auszuüben, verwende bitte folgendes Formular du kannst uns die Daten die in diesem Formular abgefragt werden, allerdings auch per Post übermitteln an Natur und Wildnisschule Auenland, Unterechinger Str. 39, 5113 St. Georgen.

Folgen des Widerrufs

Wenn du bei uns deine Buchung fristgerecht widerrufst, müssen wir dir alle Zahlungen die du für die Widerrufene Veranstaltung  getätigt hast binnen 14 Tage zurücküberweisen (ab Widerruf). Dadurch entsteht keine Bearbeitungsgebühr oder sonst was du bekommst den Betrag 1 zu 1 zurück an das gleiche Bankkonto.

Hast du verlangt, dass die Dienstleistung während der Rücktrittsfristen erfolgt, so muss ein angemessener Teilbetrag gezahlt werden der den Stornobedingungen zu entnehmen ist.

Sollte die Dienstleistung, meistens der Kurs, die Veranstaltung bereits innerhalb der 14 Tage erfolgt sein,

~~~Ende der Widerrufsbelehrung~~~
Stornierung

Erreicht uns Deine Stornierung mindestens 45  Tage vor Veranstaltungsbeginn, so erstattet dir der Verein die bereits bezahlte Veranstaltungsgebühr, abzüglich € 25,- Bearbeitungskosten, retour.

Bei einer Stornierung zwischen 45 und 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn berechnet der Verein 50% der Veranstaltungskosten. Bei einer kurzfristigen Stornierung (7 Tage vor der Veranstaltung), behält sich der Verein das Recht vor, die gezahlten Veranstaltungskosten nicht retour zu erstatten und diese einem ideellen Vereinszweck zuzuführen. Ebenso werden keine Teilnehmerbeiträge retourniert, wenn die Veranstaltung oder Veranstaltungssserie bereits begonnen wurde, oder der Teilnehmer nicht erscheint.

Seitens des Vereins besteht bei Vorliegen besonderer persönlicher Gründe des Teilnehmers für eine Unterbrechung der Veranstaltung/ der Ausbildung grundsätzlich Gesprächsbereitschaft, wobei dafür aber vom Teilnehmer eine individuelle Sondervereinbarung mit dem Verein Natur und Wildnisschule Auenland abzuschließen ist, in der die genauen Bedingungen einer solchen Unterbrechung individuell auszuhandeln sind. (Ersatzperson etc.)

Ausfälle & Höhere Gewalt bei Veranstaltungen

Fällt eine Veranstaltung vor Beginn aufgrund von höherer Gewalt aus (z.B. Unwetter, Katastrophen, etc. bzw./und Entscheidung des Vereinspräsidiums) werden alle Teilnehmer umgehend darüber informiert und die geleisteten Veranstaltungsgebühr rückerstattet bzw. für den Ersatztermin oder eine andere Veranstaltung gutgeschrieben (sofern dies möglich ist).
Dies gilt jedoch nicht für Veranstaltungen, die bereits begonnen haben, in so einem Fall entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Sollte alternativ eine andere Veranstaltung gewählt werden, und dessen Veranstaltungskosten über- oder unterschreiten, ist der Differenzbetrag als Gutschrift (Teilnehmer) oder Nachforderung (Verein) zu behandeln.

Der Verein Natur- und Wildnisschule Auenland behält sich außerdem das Recht vor, Teilnehmer, welche durch fahrlässiges Handeln bzw. Gefährdung von Mensch, Natur und Vereinseinrichtung bei einer Veranstaltung, die dessen Teilnahme sofort zu beenden, wodurch auch keinerlei Ansprüche, von Seiten des Teilnehmers, an den Verein erhoben werden können. (siehe § 4 Haftung)

Haftung

Das Mitglied /der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter (Erziehungsberechtigter, Vormund, etc.) bestätigt mit der Anmeldung, dass er/sie in vollem Umfang fähig (geistig und körperlich) ist, an der jeweiligen Veranstaltung und deren Anforderungen teil zu nehmen. Bei Krankheit, Behinderung, Medikamenteneinnahme und dgl. ist der Verein bzw. die Kursleitung zu informieren, wobei es sich der Verein vorbehält, in welchem Umfang der Teilnehmer/Mitglied an der Veranstaltung teilnehmen kann.

Mit Unterzeichnung des Teilnehmerantrags übernimmt das Mitglied /der Teilnehmer bzw.  der gesetzliche Vertreter die Haftung für alle, in §  5Haftung, genannten Punkten.

Bei allen Vereinsveranstaltungen ist die Veranstaltungsleitung angehalten besondere Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um Gefahren von Verletzungen, Unfällen und dergleichen zu vermeiden.

Es besteht die Pflicht, des Mitglieds/Teilnehmer bzw. dessen gesetzlichen Vertreters, die Anweisungen des Veranstaltungsleiters Folge zu leisten.

Darüber hinaus besteht die Eigenverantwortlichkeit für alle Teilnehmer/Mitglieder bzw. deren gesetzliche Vertreter, bei allen Vereinsveranstaltungen, wodurch eine Haftung für sämtliche Schäden (Sachschäden, Personenschäden, Gesundheit etc.) durch den Verein ausgeschlossen ist.

Weiters übernimmt der Verein für mitgebrachte Wertgegenstände (Geldtasche, Handy, etc.)  keinerlei Haftung.

Der Konsum von Alkohol und Drogen wird durch jeweiligen Entschluss des Vereins bzw. Veranstaltungsleitung untersagt.

Zuwiderhandlungen werden durch Aufforderung des jeweiligen Teilnehmers/Mitglied zum Verlassen der Veranstaltung und des Veranstaltungsgeländes geahndet, welche durch die Veranstaltungsleitung ausgesprochen werden kann und zugleich eine Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr ausgeschlossen wird.

Fotonutzungsrechte und Datenschutz

Auf unserem Formular, das vor Beginn einer Veranstaltung entweder noch ausgefüllt werden muss, oder nur mehr auf Vollständigkeit und Aktualität der Daten kontrolliert werden muss, kannst du es uns erlauben Fotos von dir bzw. von deinem Kind zur Eigenwerbung zu nutzen. Dazu gehört das Einbinden und Gestalten von Fotografien in Info- und Werbeblätter, Plakate, Flyer, Folder etc. (sämtliche Printmedien) sowie das Bereitstellen von Foto- und Filmaufnahmen im Internet (z.B.: auf unserer Homepage, Socialmedia-Seiten wie Facebook, etc.). Wenn du /ihr unseren Verein auf diese Weise unterstützt ist uns das eine große Freude, wenn nicht ist das auch voll Okay.

Wir achten das Persönlichkeitsrecht und fragen Kinder bzw. Erwachsene bevor wie Aufnahmen machen und wofür wir die verwenden wollen. Einsprüche können erhoben werden. Wir bitten jedoch zu berücksichtigen, dass bei großflächigen Aufnahmen wo der/die Einzelne nicht unmittelbar erkennbar/identifizierbar ist (Beiwerk des Fotos) der Nutzung nicht widersprochen werden kann.

Statuten

Bei allen Veranstaltungen gilt es die Statuten des Vereins einzuhalten.

Mitwirkungspflicht

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei unseren Veranstaltungen die Natur weitgehend zu schonen. Insbesondere ist darauf zu achten dass durch die Handlungen des Teilnehmers keine Schäden an älteren Bäumen entstehen. Aber auch die übrige Botanik ist schonend zu behandeln und das Abschneiden von Gehölzen benötigt die Zustimmung des Kursleiters. Der Teilnehmer ist auch dazu aufgefordert aktiv auf den Kursleiter oder einen Mitarbeiter zuzugehen, wenn es Grund zu Beanstandung oder Mängel an der Ausrüstung gibt. Die Schon und Schutzgebiete teilweise an unser Veranstaltungsgelände grenzen sind nicht zu betreten. Der Kursteilnehmer hat alles ihm Zumutbare zu tun, damit der evtl. entstehende Schaden möglichst gering gehalten bzw. die Störung behoben werden kann. Sollte wider Erwarten Grund zur Beanstandung bestehen, muss er sich an Ort und Stelle unverzüglich an unsere Kursleiter bzw. an die von uns Beauftragten wenden und Abhilfe verlangen. Unterlässt er schuldhaft die Anzeige eines Mangels, stehen ihm Ansprüche nicht zu. Kursleiter sind nicht befugt, in unserem Namen rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, sind aber ausdrücklich beauftragt, für die Behebung evtl. Mängel Sorge zu tragen.

Gerichtsstand

Soweit sich aus zwingendem Recht nicht anderes ergibt, sind Erfüllungsort und Gerichtsstand Oberndorf bei Salzburg.

Es gilt österreichisches Recht.

Stand: Juni 2023